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   SG Itzehoe, 06.07.2015 - S 12 AS 136/15 ER   

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https://dejure.org/2015,24182
SG Itzehoe, 06.07.2015 - S 12 AS 136/15 ER (https://dejure.org/2015,24182)
SG Itzehoe, Entscheidung vom 06.07.2015 - S 12 AS 136/15 ER (https://dejure.org/2015,24182)
SG Itzehoe, Entscheidung vom 06. Juli 2015 - S 12 AS 136/15 ER (https://dejure.org/2015,24182)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 2, § 40 Abs 2 Nr 1 SGB 2, § 328 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 3, § 2 Abs 3 S 2 FreizügG/EU 2004, § 2 Abs 2 Nr 6 FreizügG/EU 2004
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche - Unionsbürger - Wegfall des Arbeitnehmerstatus nach 6-monatiger Arbeitslosigkeit - kein Aufenthaltsrecht durch Familiennachzug mangels Unterhaltsleistungen - anhängiges ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im einstweiligen Verfügungsverfahren nach sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung polnischer Staatsangehöriger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 11.11.2014 - C-333/13

    Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von

    Auszug aus SG Itzehoe, 06.07.2015 - S 12 AS 136/15
    Die Europarechtskonformität von § 7 Abs. 1 S 2 Nr. 2 SGB 2 ist auch nach dem Urteil des EuGH vom 11.11.2014 (C-333/13 = ABl EU 2015, Nr C 16, 4 = NJW 2015, 145; Dano) nicht abschließend geklärt.

    Die Fragen, die das BSG dem EuGH zur Europarechtskonformität bzw. zur Europarechtswidrigkeit dieses Ausschlusses vorgelegt hat sind auch nach dem Urteil des EuGH vom 11.11.2014 - C 333/13 (in Sa. Dano) weiterhin von entscheidungserheblicher Bedeutung.

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus SG Itzehoe, 06.07.2015 - S 12 AS 136/15
    Angesichts des existenzsichernden Charakters des Arbeitslosengeldes II sowohl in Gestalt der Regelleistung als auch der Kosten der Unterkunft und des aus Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) i. V. m dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG abgeleiteten Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (vgl. BVerfG, Urteil vom 18.07.2012 - 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 - juris Rn. 62) wird nach Überzeugung der Kammer der Ermessensspielraum weiter eingeengt und im Ergebnis auf Null reduziert, so dass ein Anspruch auf die vorläufige Bewilligung des Arbeitslosengeldes II in gesetzlicher Höhe besteht.
  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 9/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus SG Itzehoe, 06.07.2015 - S 12 AS 136/15
    Das Bundessozialgericht hat dem EuGH gemäß Art. 267 AEUV u. a. die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob Art. 45 Abs. 2 AEUV in Verbindung mit Art. 18 AEUV einer nationalen Bestimmung entgegen steht, die Unionsbürgern, die sich als Arbeitsuchende auf die Ausübung ihres Freizügigkeitsrechts berufen können, eine Sozialleistung, die der Existenzsicherung dient und gleichzeitig auch den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert, ausnahmslos für die Zeit eines Aufenthaltsrechts nur zur Arbeitsuche und unabhängig von der Verbindung mit dem Aufnahmestaat verweigert (vgl. BSG, EuGH-Vorlage vom 12. Dezember 2013 - B 4 AS 9/13 R -).
  • EuGH, 18.06.1987 - 316/85

    CPAS de Courcelles / Lebon

    Auszug aus SG Itzehoe, 06.07.2015 - S 12 AS 136/15
    Die in Absatz 2 Nr. 2 genannten Verwandten haben also nur ein Aufenthaltsrecht, solange ihnen Unterhalt gewährt wird (EuGH, Urteil vom 18. Juni 1987, Rs. 316/85 - Lebon).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2005 - L 19 B 2/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Itzehoe, 06.07.2015 - S 12 AS 136/15
    Es muss zur Vermeidung schlechthin unzumutbarer Folgen für den betreffenden Antragsteller notwendig sein, dass das Gericht die begehrte einstweilige Anordnung erlässt (vgl. LSG NRW, Beschlüsse vom 01.12.2005 - L 9 B 22/05 SO ER -, vom 02.05.2005 - L 19 B 7/05 SO ER -, und vom 20.04.2005 - L 19 B 2/05 AS ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2005 - L 19 B 7/05

    Sozialhilfe

    Auszug aus SG Itzehoe, 06.07.2015 - S 12 AS 136/15
    Es muss zur Vermeidung schlechthin unzumutbarer Folgen für den betreffenden Antragsteller notwendig sein, dass das Gericht die begehrte einstweilige Anordnung erlässt (vgl. LSG NRW, Beschlüsse vom 01.12.2005 - L 9 B 22/05 SO ER -, vom 02.05.2005 - L 19 B 7/05 SO ER -, und vom 20.04.2005 - L 19 B 2/05 AS ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2005 - L 9 B 22/05

    Sozialhilfe

    Auszug aus SG Itzehoe, 06.07.2015 - S 12 AS 136/15
    Es muss zur Vermeidung schlechthin unzumutbarer Folgen für den betreffenden Antragsteller notwendig sein, dass das Gericht die begehrte einstweilige Anordnung erlässt (vgl. LSG NRW, Beschlüsse vom 01.12.2005 - L 9 B 22/05 SO ER -, vom 02.05.2005 - L 19 B 7/05 SO ER -, und vom 20.04.2005 - L 19 B 2/05 AS ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2015 - L 6 AS 127/15

    Vorläufige Gewährung von SGB II -Leistungen an einen EU-Ausländer

    Auszug aus SG Itzehoe, 06.07.2015 - S 12 AS 136/15
    Wäre das Vorlageverfahren des BSG mit dem Urteil des EuGH vom 11.11.2014 abgearbeitet, wäre dies in der verfahrensrechtlichen Behandlung der mündlichen Verhandlung vor dem EuGH vom 03.02.2015 aber sicherlich zum Ausdruck gekommen (vgl. auch: Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Februar 2015 - L 6 AS 127/15 B ER -, juris Rn. 21).
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